Ziele – Positionen – Aufgaben

Die Ziele, Positionen und Aufgaben des Vereins sind mannigfaltig.

1. TV-Sender

Beendigung der Marktverzerrung durch die Beteiligungsgesellschaften öffentlich-rechtlicher Sender. Chancengleichheit für unabhängige gegenüber verbundenen Unternehmen sowie mittelfristig Entflechtung der Sender von ihren Vertriebs-, Dienstleistungs- und Produktionsgesellschaften.

Mehr Transparenz bei der Auftragsvergabe und Mittelverwendung durch öffentlich-rechtliche Sender.

Angemessene Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Rundfunkbeitrag muss wieder einem vielfältigeren Programm zu Gute kommen.

Zügige Bearbeitung und verbindliche Beantwortung von Programmvorschlägen durch öffentlich-rechtliche wie private Sender, im Auftragsfall rechtzeitiger Vertragsabschluss und Cashflow vor Produktionsbeginn.

Faire Vergütung von Produzenten und Urhebern, auch bereits im Entwicklungsstadium. Anerkennung von marktüblichen Preisen bei Budgetverhandlungen (Kalkulationsrealismus).

Angemessene Abgeltung der Mediathekenrechte für Produzenten und Urheber. Das Mediathekenrecht (catch-up) ist nicht automatisch Bestandteil des Senderechts.

2. Film- und Fernsehförderung

Bundesweit gleicher Zugang für Produktionsfirmen bei allen Regionalförderern (d.h. NRW-Produzenten dürfen bspw. vom FFF nicht schlechter gestellt werden als bayerische Produktionsfirmen).

Keine öffentlichen Fördermittel für Beteiligungsgesellschaften von ARD und ZDF.

Nachhaltige Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Produzenten.

Vergangene Kürzungen des Förderetats der Film- und Medienstiftung NRW rückgängig machen. Stärkung der NRW-Filmwirtschaft durch qualifizierte Kontrolle des NRW-Regionaleffektes anhand nachprüfbarer Kriterien.

Unmittelbare Beteiligung von Produzenten und/oder Urhebern an Entscheidungen der Film- und Medienstiftung NRW durch eigene Sitze in der Vergabejury. Reduzierung des Sendereinflusses.

3. Politik & Öffentlichkeit

Einbringung von Vorschlägen bei Gesetzesvorhaben wie z.B. zur FFG-Novellierung, zum WDR-Gesetz, Landesmediengesetz oder Rundfunkstaatsvertrag.
Bewusstsein schaffen und erhalten für die Bedeutung einer unabhängigen (im Sinne von nicht-Senderverbundenen) Medienwirtschaft zur Bewahrung kultureller Vielfalt und programmlicher Innovation.

Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Produzenten.

Einsatz für die Wahrung des Territorialprinzips in der Diskussion um einen „Single Digital Market“.

4. Förderung des Standorts

Ausbau des Standortmarketings der NRW-Medienwirtschaft national wie international.

Engagement für eine qualifizierte Ausbildung und Unterstützung von Start-Ups.

Unterstützung und Ausbau nachhaltiger Geschäftsmodelle zur Entwicklung digitalen Contents.

5. Veranstaltungen & Kommunikation

Regelmäßige Mitgliederinformation.

Vernetzung von Dienstleistern und Produzenten, jungen und etablierten Firmen.

Austausch und Koordination mit anderen regionalen, nationalen und internationalen Branchenverbänden und berufsständischen Vereinigungen.

Durchführung verbandsinterner und öffentlicher Treffen („Talking Heads“), u. a. mit Sendervertretern, Politikern, Förderern und Repräsentanten der digitalen Welt.

Regelmäßige Roundtable für Produzenten und Dienstleister mit der Film- und Medienstiftung NRW.