Der Ausfallfonds II für TV- und Streamingproduktionen konnte nun abgeschlossen werden.
In einer Presseerklärung der Staatskanzlei NRW heißt es:
„Lange, aufwendige, komplizierte Verhandlungen mit allen Sendern, 9 Bundesländern, der Versicherungswirtschaft und der FFA haben nun zu einem guten Ergebnis geführt.
Anträge können ab 4.1.2021 auf der Seite der FFA (https://www.ffa.de/ausfallfonds-tv.html) gestellt werden – auch für rückwirkende Schäden ab 1.11.2020″
Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier.
Die Richtlinien des Ausfallfonds II finden Sie hier.