Nach mehr als zwei Jahren intensiv geführter Verhandlungen haben sich die ARD und die Allianz Deutscher Produzenten, der Verband Deutscher Filmproduzenten und der Film- und Medienverband NRW über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschafts-produktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen der ARD verständigt.
Im Sinne einer fairen Rechteverteilung wird mit den neuen Eckpunkten erstmals durchgängig eine Differenzierung der Rechteeinräumung nach Finanzierungsbeteiligung der ARD-Anstalten vor-genommen. Je kleiner der Finanzierungsanteil der Sender ist, desto mehr Rechte verbleiben beim Produzenten und umgekehrt. Im Sinne der bestmöglichen Verwertung der gemeinsam realisierten Filme hat die ARD bei geringer Finanzierungsbeteiligung der Sender auf das Zustimmungserfordernis für eine Pay-TV-Auswertung vor Erstausstrahlung sowie auf eine Erlösbeteiligung zugunsten der Refinanzierbarkeit der Produktionen verzichtet. In Abhängigkeit der jeweiligen Finanzierungs-beteiligungen sind die im Eckpunktepapier geregelten Sperrfristen für Produzenten für eine kommerzielle VoD-Auswertung deutlich verkürzt worden. Im Gegenzug wurden die Mediatheken-Verweildauern für die Sender bei Produktionen mit höherem Finanzierungsanteil der Sender verlängert. Neu geregelte Öffnungsklauseln bieten beiden Seiten zusätzliche Flexibilität für Einzelfälle.
Die Eckpunktevereinbarung wird drei Monate nach Unterzeichnung, die im Mai erfolgt ist, in Kraft treten und hat eine Laufzeit bis 31.12.2021.
ARD-Filmintendantin Karola Wille: „Es freut mich, dass wir uns trotz unterschiedlicher Ausgangs-vorstellungen auf gemeinsame Regelungen und ein für beide Seiten gut vertretbares Gesamtpaket verständigen konnten. Auf der Basis dieser neuen Eckpunkte werden ARD und Produzenten ihr gemeinsames Engagement für Kino-Gemeinschafts-Produktionen erfolgreich fortsetzen. Im Rahmen der vereinbarten Evaluierung dieser Eckpunkte werden wir u. a. die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die kommerziellen Ausweitungsmöglichkeiten der Produzenten und etwaigen Anpassungsbedarf prüfen.“
Die Produzentenallianz, der Verband Deutscher Filmproduzenten und der Film- und Medienverband NRW, die die Verhandlungen auf Produzentenseite gemeinsam geführt haben, erklären hierzu: „Eine Anpassung der schon zum Ende des Jahres 2016 gekündigten Regelungen war überfällig. Dabei war es unser Ziel, den Umfang der dem Sender zustehenden Rechte und das Ausmaß der von den Produzenten hinzunehmenden Rechtseinschränkungen in Kongruenz zu bringen mit der Höhe der Beteiligung des Senders. Das ist mit der jetzt vorliegenden Vereinbarung gemeinsam gelungen und wir konnten auch eine Öffnungsklausel zu Gunsten der Produzenten erreichen. Auch wenn wir einige andere Forderungen nicht durchsetzen konnten und weitere Anliegen auf die künftige Evaluierung vertagen mussten, sind wir doch überzeugt, nun einen Rechtsrahmen geschaffen zu haben, der es den Sendern der ARD und der Degeto erlauben sollte, sich verstärkt in Kino-Koproduktionen einzubringen und damit ihrer Verantwortung für diesen wichtigen Bereich des audiovisuellen Schaffens in Deutschland gerecht zu werden.“