Köln, den 12. Oktober 2015
Beauftragung unabhängiger Produzenten wird geschönt dargestellt – Film und Medienverband NRW weist auf wesentliches Defizit im ARD-Produzentenbericht hin
Die im ARD-Produzentenbericht verwendete Darstellung des „abhängigen Produzenten“ bleibt weit hinter der in EU-Richtlinien wie auch im Landesmediengesetz NRW festgelegten Definition zurück, so dass eine der Kernaussagen des ARD-Produzentenberichts, mehr als zwei Drittel des von der ARD in Auftrag gegebenen Produktionsvolumens ginge an unabhängige Produzenten, völlig unzutreffend ist. Darauf weist der Film und Medienverband NRW hin. Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass die ARD nach einzelnen Landesrundfunkanstalten jetzt einen ersten gemeinsamen Produzentenbericht vorgelegt hat, bedauert jedoch zugleich, dass die angekündigte Transparenz dabei bestenfalls halbherzig in die Tat umgesetzt wurde.
Nach Auslegung der ARD gilt ein Produzent nur dann als abhängig, wenn er ein Programm für die an ihm beteiligte Landesrundfunkanstalt herstellt. Das führt, so Martin Borowski, Geschäftsführender Vorstand des Film und Medienverbandes NRW, dazu, dass beispielsweise die Ulmen Television GmbH vom NDR als abhängig, vom RBB dagegen als unabhängig geführt wird. Gleichermaßen gilt die Polyphon ebenfalls aus NDR-Sicht als abhängig, während deren Tochter Polyscreen („Dahoam is dahoam“) vom Bayerischen Rundfunk als unabhängig eingestuft wird. Andere Firmen wie die ZDF-Tochter Network Movie oder auch die der ProSiebenSat1-Gruppe zuzurechnende RedSeven Entertainment werden von allen ARD-Anstalten grundsätzlich als unabhängig betrachtet.
Dies steht jedoch in deutlichem Widerspruch zu den gesetzlichen Definitionen z.B. in § 3 Abs. 2 LMG NRW. Wären diese gesetzlichen Vorgaben dem ARD-Produzentenbericht ordnungsgemäß zu Grunde gelegt worden, dürfte, so Martin Borowski, der auf unabhängige Produzenten entfallende Anteil des Produktionsvolumens von den vermeintlichen zwei Dritteln auf weit unter die Hälfte fallen.
Der Film und Medienverband NRW erwartet daher von der ARD, bei zukünftigen Produzentenberichten gesetzeskonforme Definitionen zu verwenden und die tatsächlichen Verhältnisse widerzugeben. Dazu würde auch gehören, dass – wie bereits von der Produzentenallianz gefordert – ergänzend Angaben zu Eigenproduktionen der ARD-Anstalten in den Bericht einfließen. Nur so kann aus Sicht des Verbandes echte Transparenz geschaffen werden.
Allerdings erwarte er bei solcher Transparenz durchaus, so Martin Borowski weiter, dass die schon jetzt bestehende Schieflage sich noch einmal signifikant zu Ungunsten wirklich unabhängiger Produzenten verschärfen würde. Schließlich zeige bereits der aktuelle Produzentenbericht mit seinem künstlich vergrößerten Pool an vermeintlich unabhängigen Produzenten, dass das Auftragsvolumen für jede Beteiligungsfirma der ARD im Durchschnitt zwischen dem dreifachen (Degeto) und dem 44fachen (Radio Bremen) über dem liege, was unabhängige Produzenten erhalten.