Zum Programm des WDR (in Anlehnung an die Punkte 1 bis 4 der Online-Konsultation):
Der Film und Medienverband NRW e.V. tritt ein für
- einen regelmäßigen Sendeplatz für den deutschen/europäischen Spielfilm (falls erforderlich über eine Quotierung gemäß EU-Vorgaben);
- eine (Selbst-)Verpflichtung des WDR zur Beauftragung von nachhaltig mehr nicht-formatierten Dokumentationen und von spürbar mehr „Innovation“ im Programm hinsichtlich der Genres Unterhaltung und Fiktion (ohne diese wird der WDR der fortschreitenden Überalterung seiner Zuschauerschaft nicht entgegen wirken können, und zwar unabhängig davon, ob die Verbreitung des Programms linear oder nicht-linear erfolgt);
- eine ausdrückliche Betonung im Gesetz, dass die Einschaltquote weder direkt noch indirekt ein maßgeblicher Faktor bei der Programmgestaltung sein darf.
Zum Thema „WDR im digitalen Zeitalter“ (in Anlehnung an Punkt 5 der Online-Konsultation):
Der Film und Medienverband NRW e.V. erwartet von der Politik die unmissverständliche Feststellung des juristischen Standpunktes, dass Abrufrechte jeder Art (also auch einschließlich des 7-day-catch-up) NICHT Teil des Senderechts sind.
Dies vorausgeschickt betont auch der Film und Medienverband NRW e.V., dass in Zeiten sich ändernden Nutzungsverhaltens eine angemessene Online-Präsenz für den WDR prinzipiell von elementarer Bedeutung ist.
In der Praxis wird den Erfordernissen des Senders bereits jetzt durch dessen Telemedienkonzept mit differenzierten Verweildauern für unterschiedliche Genres in weiten Teilen ausreichend Genüge getan. Allerdings bestehen senderseitig Ausnahmen im aktuellen Bereich sowie hinsichtlich der bislang ausgeschlossenen Lizenzprogramme, während seitens der Produzenten und Urheber explizit zu bemängeln ist, dass bereits die jetzige Nutzung von Auftragsproduktionen (ungeachtet der Vollfinanzierungsdiskussion) in den Mediatheken nicht annähernd angemessen vergütet wird (nämlich – zumindest für die Produzenten – gar nicht). Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.
Außerdem fordert der Film und Medienverband NRW e.V. im Hinblick auf die Mediatheken, dass darin eingestellte (Kino-)Co-Produktionen wie Lizenzware zu behandeln sind. Diesbezüglich greift der WDR aktuell über die Förderungen ein ganzes Rechtepaket ab, das in aller Regel in keinem angemessenen Verhältnis zu seinem Finanzierungsbeitrag steht. 2
Zur Entflechtung des WDR (stellvertretend für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) von seinen kommerziellen Beteiligungen und zur Sicherung der Vielfalt in der Medien- und Produzentenlandschaft (in Anlehnung an die Punkte 6, 10 und 11 der Online-Konsultation):
Langfristig hält der Film und Medienverband NRW e.V. an seinem Ziel der vollständigen Entflechtung von ARD und ZDF von ihren Produktions-, Produktionsdienstleistungs- und Vertriebsbeteiligungen fest.
Auf dem Weg dorthin fordert der Film und Medienverband NRW e.V. eine schrittweise Entflechtung des WDR (sowie aller anderen öffentlich-rechtlichen Sender) von ihren Produktions- und Produktionsdienstleistungsbeteiligungen in folgenden Etappen:
Schritt 1: eine Verpflichtung des WDR über eine entsprechende Änderung des §44b Abs. (1) WDR-Gesetz, dass sich seine mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsgesellschaften umgehend (d. h. going forward für sämtliche neuen Projekte) aus dem Markt der Dienstleistung/Produktion für Dritte (d.h. nicht-verbundene Sender/Firmen) zurückziehen (z. B. die Bavaria, solange sie mit einem oder mehreren öffentlich-rechtlichen Sender verbunden ist, nicht mehr für RTL oder Sat1 produziert).
Schritt 2: eine Quotierung der Beauftragung unmittelbar oder mittelbar verbundener Unternehmen durch den WDR (z. B. im Verhältnis vom WDR zu der Bavaria; Bavaria- Produktionen für den WDR wären in dieser Phase quasi den Eigenproduktionen zuzurechnen).
Schritt 3: eine endgültige und vollständige Entflechtung des WDR von allen seinen mittelbaren und unmittelbaren Produktions-, Produktionsdienstleistungs- und Vertriebsbeteiligungen.
Unter dem Aspekt der Sicherung und Förderung der Vielfalt in unserer regionalen Medien-und Produzentenlandschaft fordert der Film und Medienverband NRW e.V. neben der vorgenannten Entflechtung weiterhin die Verpflichtung des WDR,
- als Gesellschafter der Film- und Medienstiftung NRW (sofern der WDR diese Rolle überhaupt weiterhin einnimmt – siehe dazu auch unten) darauf zu achten, dass möglichst viele Fördermittel Antragsstellern aus NRW zu Gute kommen, sowie
- nachhaltig mehr Einfluss bei der Degeto und in den Gemeinschaftsredaktionen der ARD zu nehmen, um dort ebenfalls stärker NRW-Produzenten zu berücksichtigen (der Mittelabfluss vom WDR z. B. zur Degeto muss sich in der Beauftragung von NRW-Produzenten wiederfinden; siehe auch hierzu weiter unten). Folge wären eine Stärkung des Produktionsstandorts und zweifellos auch eine höhere Sichtbarkeit von NRW im ARD-Hauptprogramm.
Zum WDR-Rundfunk- und -Verwaltungsrat (in Anlehnung an die Punkte 7, 8 und 14 der Online-Konsultation):
Der Film und Medienverband NRW e.V. tritt ein für
- eine Stärkung des Rundfunkrates gegenüber dem WDR und dem WDR-Verwaltungsrat, indem ihm z.B. in Programmfragen spürbar mehr ex-ante- Kompetenzen zugewiesen werden;
- eine bessere fachliche Qualifikation der Gremienmitglieder (auch von außen, wie z.B. durch vermehrten Einsatz externer Gutachter/Berater);
- die Veröffentlichung des Beteiligungsberichts gemäß §45a, Absatz 2 WDR-Gesetz zur Schaffung zusätzlicher Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit; sowie
- deutlich mehr Transparenz in der Arbeit des Verwaltungsrates.
Zur finanziellen Ausstattung des WDR (in Anlehnung an die Punkte 9 und 17 der Online-Konsultation):
Der Film und Medienverband NRW e.V. bekennt sich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Allgemeinen und zum WDR im Besonderen. Unser Land braucht ihn, unsere Branche ist auf ihn angewiesen.
Nichtsdestotrotz sehen wir die zwingende Notwendigkeit zu einschneidenden strukturellen Veränderungen – schon seit Jahren fließt zu wenig Geld in das Programm (schließlich der eigentliche Existenzzweck des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunks), zu viel Geld landet im Apparat. Die Beharrungskräfte sind gigantisch, die Bereitschaft zu (teilweise zweifellos schmerzhaften) Einschnitten ist nicht wirklich spürbar.
Ein erster richtiger Schritt ist hier der von der Landesregierung geäußerte politische Wille, fortan der Verschiebung von Programmmitteln in andere Bereiche einen Riegel vorzuschieben. Aber dabei allein kann es nicht bleiben.
Schon heute kauft der öffentlich-rechtliche Rundfunk weite Teile seines Programms für weniger Geld ein, als er eigentlich dafür zahlen müsste (Stichworte: Vollfinanzierung, nicht-ausreichende Handlungskosten, Auslagerung von Entwicklungskosten u. s. w.). Ergo müssen der WDR und die anderen Anstalten zukünftig mehr Geld ins Programm stecken, nicht weniger.
Geht man aber davon aus, dass die Haushaltsabgabe perspektivisch nicht steigen wird, bedeutet das zwangsläufig eine deutliche Reduktion der programmunabhängigen Fixkosten. Hier bedarf es auch der politischen Unterstützung zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen.
Eine grundlegende strukturelle Änderung strebt der Film und Medienverband NRW e.V. konkret für die Rolle des WDR in der Film- und Medienstiftung NRW an.
Aktuell fließen 55% des gemäß §10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und §40 RStV bestimmten Anteils an der Rundfunkgebühr an die Landesanstalt für Medien, die verbleibenden 45% gemäß §47 WDR-Gesetz zweckgebunden an den WDR zur Verwendung in der Film- und Medienstiftung NRW.
Der Film und Medienverband NRW e.V. schlägt vor, §47 WDR-Gesetz ersatzlos zu streichen, stattdessen 100% der anteiligen Rundfunkgebühr der LfM zukommen zu lassen (§116, Absatz 1 LMG wäre entsprechend zu ändern) und gleichzeitig die LfM zu verpflichten, fortan nicht 45%, sondern die Hälfte dieser Mittel per direktem Vorabzug der Film- und Medienstiftung NRW zukommen zu lassen.
Auf diese Weise wird die finanzielle Ausstattung der Film- und Medienstiftung NRW nachhaltig gestärkt und gleichzeitig der Einfluss des WDR (zuletzt anders als bei ZDF und RTL primär basierend auf dem Einsatz „fremder“, nämlich LfM-Mittel) signifikant reduziert.
Zur Stärkung der Rechte der Produzent/inn/en und anderer Kreativer (in Anlehnung an Punkt 11 der Online-Konsultation):
Der Markt zur Herstellung von Fernsehprogrammen aller Genres ist geprägt von einem gravierenden Ungleichgewicht zwischen einem engen Oligopol (bei einzelnen Programmfarben sogar eines Duopols oder gar Monopols) auf Senderseite und einem Polypol auf Produzentenseite. Dieses Ungleichgewicht machen sich die Sender zu Nutze, um die Preise und sonstige Vertragsbedingungen zu diktieren.
Somit stellt sich auch Jahre nach der Protokollnotiz zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag immer noch die Frage nach der Sicherstellung fairer Vertragsbedingungen und angemessener Vergütungen von Produzent/inn/en und Kreativen (siehe hierzu auch bereits weiter oben).
Die Politik sollte dafür eintreten, dass der Produzent frei zwischen einem Buyout-Vertrag (allerdings unter der Prämisse einer echten Vollfinanzierung mit angemessenen Handlungskosten und Gewinn) und einem Lizenzmodell wählen kann. Außerdem müsste gesetzlich festgelegt werden, dass auch im Fall eines Buyouts das Format-/ Weiterentwicklungsrecht prinzipiell beim Produzenten verbleibt (wer ein Auto kauft und „voll“ bezahlt, erwirbt damit schließlich auch nicht automatisch selber das Recht, zukünftig diesen Modelltyp zu bauen).
Zum WDR-Produzentenbericht (in Anlehnung an die Punkte 15 und 16 der Online-Konsultation):
Die Verankerung eines jährlichen Produzentenberichts gegenüber dem Rundfunkrat unter §5(a), Abs. (2) des WDR-Gesetzes war der erste wichtige Schritt auf dem Weg zur Schaffung dringend notwendiger Transparenz, dessen zwischenzeitlich senderseitig beschlossene Veröffentlichung Schritt zwei.
Die aktuell vom WDR angestrebte Umstellung weg vom Bericht aktueller Prägung hin zu einem in Absprache mit der Produzentenallianz entwickelten ARD-weiten, zu veröffentlichenden Bericht, ergänzt ggf. um vereinzelte Informationen allein gegenüber den WDR-Gremien, wäre ein massiver Rückschritt in Richtung Intransparenz, den es um jeden Preis zu verhindern gilt.
Eine solche Umstellung würde viele aktuell publizierte Informationen zukünftig wieder der Öffentlichkeit komplett entziehen oder aber zumindest durch weitere Aggregation verschleiern. Ganz zu schweigen von der seitens ARD und Produzentenallianz verabredeten, europäischen Vorgaben grob zuwider laufenden Neudefinition in der Unterscheidung zwischen abhängigen und unabhängigen Produzenten.
Nicht zuletzt um dem vorzubeugen, schlägt der Film und Medienverband NRW e.V. deshalb vor, §5(a), Abs. (2) WDR-Gesetz wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen: „Die Intendantin oder der Intendant berichtet dem Rundfunkrat und der Öffentlichkeit jährlich quantifiziert, qualifiziert und detailliert über die Auftrags- und Koproduktionen mit unabhängigen, abhängigen und verbundenen Produzenten.“
Um das Gesetz selbst nicht unnötig mit Details zu überfrachten, wäre in Ergänzung des vorgeschlagenen Gesetzestextes zudem eine Art bindender „Beipackzettel“ wichtig und sinnvoll, der Rahmen und Inhalt des Produzentenberichts näher definiert.
Sinngemäß bedeutet dies, den Bericht in seiner bisherigen Form (zuletzt vorgelegt für 2013) als Grundlage zu nehmen, diesen aber zwingend noch in folgenden Punkten anzupassen bzw. zu ergänzen:
- Ergänzung des Berichts um nachvollziehbare Angaben darüber, wie viele WDR-Programmmittel p.a. in bislang nicht vom Bericht erfasste Gemeinschaftsprojekte (Vorabend, Degeto, Sport u.a.) investiert werden und welcher Rückfluss davon NRW-Produzenten erreicht;
- in dem Bericht zukünftig explizit mit Netto-Beträgen zu arbeiten, um auf diese Weise eine leichtere Vergleichbarkeit z.B. mit Zahlen des ZDF aber auch mit jenen aller kommerziellen Sender zu erhalten;
- bei der Umsatzübersicht mindestens zwei zusätzliche Größenklassen einzuführen, nämlich (1.) unter € 100.000 und (2.) über € 2,5 Mio., sowie an dieser Stelle unbedingt auch auszuweisen, inwieweit sich die Firmen innerhalb der jeweiligen Umsatzklassen auf NRW/Nicht-NRW sowie in unabhängige, verbundene und sonstige abhängige Unternehmen verteilen; sowie
- wenigstens in der Gremienversion des Berichts, besser noch in der zu veröffentlichenden Variante, zu den einzeln aufgelisteten Vertragspartnern die jeweiligen konkreten Umsatzangaben zu machen.
Über den eher für die Branche relevanten Produzentenbericht hinaus bedarf es zudem grundsätzlich einer sehr viel klareren und auch nachvollziehbareren Aufbereitung der Ausgabenseite des WDR, um der breiten Öffentlichkeit unmissverständlich zu vermitteln, wofür die Haushaltsabgabe tatsächlich verwendet wird.
Zu Regeln im Umgang des WDR mit Produzent/inn/en (in Anlehnung an Punkt 16 aus der Online-Konsultation):
Der Film und Medienverband NRW e.V. erwartet
- eine (Selbst-)Verpflichtung des WDR, allen Produzenten diskriminierungsfrei Zugang zu allen Informationen über den Programmbedarf und die Voraussetzungen zur Auftragsvergabe zu gewähren (zu verstehen als Bringschuld des Senders, z. B. in Form eine fortlaufend aktualisierten Online-Veröffentlichung mit hinreichend Vorlauf und unter Angabe von Budgetrahmen);
- eine übersichtliche, fortlaufend aktualisierte Darstellung der Verwaltung und der Redaktionen (unter Benennung sowohl der Programm-Genres als auch der für die Auftragsvergabe und Vertragsverhandlungen jeweils zuständigen Verantwortlichen mit deren Kontaktdaten im WDR);
- eine regelmäßige Evaluation der Programmbeschaffungsordnung in Übereinkunft mit den regionalen Produzentenverbänden;
- eine rechtzeitige Vertragsausfertigung vor Produktionsbeginn oder, falls dies im Einzelfall nicht möglich ist, eine Übernahme (ausdrücklich on top zum Budget) der dem Produzenten daraus zwangsläufig entstehenden Finanzierungskosten.
Ferner schlagen wir die Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle für Streitfälle über die Verursachung (und nachfolgende Übernahme) signifikanter Mehrkosten (ab insgesamt z.B. 10% der verhandelten Nettofertigungskosten) im Zuge einer Produktion vor.